Gemeinde Nordkirchen

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Mietspiegel

Der Mietspiegel stellt eine Orientierungshilfe dar, die es den Mietparteien ermöglicht, den Mietpreis nach sachlichen Gesichtspunkten eigenverantwortlich zu vereinbaren.

Der aktuelle Mietspiegel für die Gemeinde Nordkirchen gilt seit dem 01.12.2022. Es handelt sich um einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558 d BGB. Er hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Er gilt ausschließlich für zu Wohnzwecken genutzte Räume und ist nicht für öffentlich geförderten Wohnraum anzuwenden.

Weiter zum Mietspiegel (PDF 177 KB)

Weiter zur Dokumentation des Mietspiegels 2022 (PDF 3 MB)

Der Mietspiegel wurde aufgestellt durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Coesfeld im Auftrag der Gemeinde Nordkirchen (Herausgeber) und mit Zustimmung folgender, weiterer Beteiligter:

  • Haus- Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Unna e.V.
  • Haus & Grund Coesfeld e.V.
  • Mieter/innen Schutzverein Münster und Umgebung e.V.
  • Mieterverein für Münster und Umgebung e.V. im DMB
  • Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Coesfeld
  • Bundesfachverband Wohnungsverwalter e.V.
  • Wohnungsbau- und Siedlungsgenossenschaft im Kreis Coesfeld
  • WohnBau Westmünsterland eG

Der Mietspiegel ist nach dem wissenschaftlichen Verfahren der Kovarianzanalyse erstellt worden und beruht auf einer schriftlichen Umfrage bei Vermieterinnen und Vermietern im Jahr 2020. Dieser Mietspiegel ist zum 01. Dezember 2022 mittels Verbraucherpreisindex gem. § 558 d Abs. 2 BGB fortgeschrieben worden.

 

Weitere Informationen

Fachbereich Bauen, Planung Umwelt

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den Fachbereich Bauen, Planung, Umwelt.

Tel. 02596 917-0
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