Nordkirchen ganz nah

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Der Mietspiegel stellt eine Orientierungshilfe dar, die es den Mietparteien ermöglicht, den Mietpreis nach sachlichen Gesichtspunkten eigenverantwortlich zu vereinbaren.
Der aktuelle Mietspiegel für die Gemeinde Nordkirchen gilt seit dem 01.12.2024. Es handelt sich um einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558 d BGB. Er hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Er gilt ausschließlich für zu Wohnzwecken genutzte Räume und ist nicht für öffentlich geförderten Wohnraum anzuwenden.
Weiter zum Mietspiegel (PDF 181 KB)
Weiter zur Dokumentation des Mietspiegels 2024 (PDF 3MB)
Der Mietspiegel wurde bearbeitet durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Coesfeld im Auftrag der Gemeinde Nordkirchen (Herausgeber) und mit Zustimmung folgender, weiterer Beteiligter:
Der Mietspiegel ist nach dem wissenschaftlichen Verfahren der Kovarianzanalyse erstellt worden und beruht auf einer schriftlichen Umfrage bei Vermieterinnen und Vermietern im Jahr 2024.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den Fachbereich Bauen, Planung, Umwelt.
Tel. 02596 917-0
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