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Hier finden Sie Informationen zu Wahlen in der Gemeinde Nordkirchen.
Die Bundestagswahl wurde auf den Sonntag, 23. Februar 2025, vorgezogen.
Wer am Wahltag abwesend ist oder das Wahllokal nicht aufsuchen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen beim Wahlamt anzufordern. Hierzu kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte genutzt werden. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte stehen Angaben, wie die Briefwahl beantragt werden kann. Mit den Briefwahlunterlagen erhalten die Wählerinnen und Wähler dann Erläuterungen zum Briefwahlverfahren. Bitte planen Sie die Zeit für den Postweg mit ein. Dies gilt auch für die Rücksendung der Wahlbriefe an das Wahlamt.
Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 21.02.2025, 15 Uhr, beantragt werden.
Nach Freitag, dem 21.02.2025, 18 Uhr, bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr kann ein Wahlschein nur noch dann ausgestellt werden, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Neben einem ärztlichen Attest ist in diesen Fällen eine Vollmacht für die Entgegennahme und Überbringung der Briefwahlunterlagen zwingend erforderlich.
Briefwahlunterlagen können angefordert werden entweder
Telefonische Anträge sind nicht möglich.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist hierfür ein Feld vorgesehen. Bitte denken Sie daran, dass die Wahlunterlagen grundsätzlich nur an den Wahlberechtigten persönlich ausgehändigt oder amtlich zugestellt werden. Briefwahlunterlagen dürfen an einen anderen als den Wahlberechtigten nur dann ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Eine bevollmächtigte Person kann maximal vier Wahlberechtigte vertreten.
Freitag, | 21.02.2025 | 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Samstag, | 22.02.2025 | 08:00 - 14:00 Uhr |
Sonntag, | 23.02.2025 | 08:00 - 18:00 Uhr |
Auch eine Wahl im Wahlamt Nordkirchen ist möglich. Gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte und des Personalausweises werden die erforderlichen Unterlagen ausgehändigt.
Im Wahlamt sind Wahlurnen sowie Wahlkabinen aufgestellt, sodass eine unmittelbare Stimmabgabe möglich ist.
Öffnungszeiten Wahlamt
Mo - Mi, Fr: 08:30 – 12:30 Uhr;
Mo - Mi: 14:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 - 12:30 Uhr; 14:00 - 18:00 Uhr
Auskunft zur Bundestagswahl in Nordkirchen geben im Wahlamt Sophia Lütke Aldenhövel oder Dennis Walter, Schloßstraße 4, (ehem. Apotheke), Tel. 02596 917 2021 oder per E-Mail an wahlen(@)nordkirchen.de
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl ist,
In besonders geregelten Fällen besteht das Wahlrecht nicht (gerichtliche Aberkennung des Wahlrechts).
Es ist auch möglich, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen.
Die Wahlbenachrichtigungskarten werden ab dem 21.01.2025 zugestellt.
Jede/r Wahlberechtigte erhält nur eine Karte.
Wer bis Anfang Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend beim Wahlamt der Gemeinde Nordkirchen melden.
Der Wahlbenachrichtigungskarte entnehmen Sie, in welchem der insgesamt 6 Wahllokale Sie wählen können.
Bezirk | Wahllokal | Anschrift |
001 | Grundschule Nordkirchen | Mauritiusstraße 11, Ortsteil Nordkirchen |
002 | DRK-Kindergarten | Mühlenstraße 35, Ortsteil Nordkirchen |
003 | Sporthalle Neubau Gesamtschule | Am Gorbach 4, Ortsteil Nordkirchen |
004 | Grundschule in Südkirchen, Foyer | Hauptstraße 9, Ortsteil Südkirchen |
005 | Grundschule in Südkirchen, Sporthalle | Hauptstraße 9, Ortsteil Südkirchen |
006 | Dorfgemeinschaftshaus | Schulweg 5 a, Ortsteil Capelle |
Hinzu kommen drei Briefwahllokale.
Sollten Sie nach dem 12.01.2025 nach Nordkirchen zuziehen oder innerhalb der Gemeinde umziehen, gibt Ihnen das Wahlamt weitere Auskunft, in welchem Wahlbezirk Sie wählen können.
Bundeswahlgesetz (BWahlG), Bundeswahlordnung (BWahlO).
Standort:
Gemeinde Nordkirchen, Schloßstraße 4, (ehem. Apotheke), 59394 Nordkirchen
Postanschrift:
Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen
Sophia Lütke Aldenhövel
Tel. 02596 917-2002
E-Mail schreiben
Dennis Walter
Tel. 02596 917-2001
E-Mail schreiben