Gemeinde Nordkirchen

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Wahlen in der Gemeinde Nordkirchen

Hier finden Sie Informationen zu Wahlen in der Gemeinde Nordkirchen.

Nächste Wahltermine

Die Bundestagswahl wurde auf den Sonntag, 23. Februar 2025, vorgezogen.

Briefwahlunterlagen online beantragen/Wahlschein

Wer am Wahltag abwesend ist oder das Wahllokal nicht aufsuchen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen beim Wahlamt anzufordern. Hierzu kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte genutzt werden. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte stehen Angaben, wie die Briefwahl beantragt werden kann. Mit den Briefwahlunterlagen erhalten die Wählerinnen und Wähler dann Erläuterungen zum Briefwahlverfahren. Bitte planen Sie die Zeit für den Postweg mit ein. Dies gilt auch für die Rücksendung der Wahlbriefe an das Wahlamt.

Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 21.02.2025, 15 Uhr, beantragt werden.

Nach Freitag, dem 21.02.2025, 18 Uhr, bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr kann ein Wahlschein nur noch dann ausgestellt werden, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Neben einem ärztlichen Attest ist in diesen Fällen eine Vollmacht für die Entgegennahme und Überbringung der Briefwahlunterlagen zwingend erforderlich.

Briefwahlunterlagen können angefordert werden entweder

  • online
  • persönlich oder
  • schriftlich, indem die ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte an die Gemeinde Nordkirchen geschickt wird.

Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist hierfür ein Feld vorgesehen. Bitte denken Sie daran, dass die Wahlunterlagen grundsätzlich nur an den Wahlberechtigten persönlich ausgehändigt oder amtlich zugestellt werden. Briefwahlunterlagen dürfen an einen anderen als den Wahlberechtigten nur dann ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Eine bevollmächtigte Person kann maximal vier Wahlberechtigte vertreten.

Öffnungszeiten des Wahlamtes am Wahlwochenende

Freitag,

21.02.2025 

08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Samstag,

22.02.2025

08:00 - 14:00 Uhr

Sonntag,

23.02.2025

08:00 - 18:00 Uhr

Im Wahlamt wählen

Auch eine Wahl im Wahlamt Nordkirchen ist möglich. Gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte und des Personalausweises werden die erforderlichen Unterlagen ausgehändigt.

Im Wahlamt sind Wahlurnen sowie Wahlkabinen aufgestellt, sodass eine unmittelbare Stimmabgabe möglich ist.

Öffnungszeiten Wahlamt

Mo - Mi, Fr: 08:30 – 12:30 Uhr;

Mo - Mi: 14:00 – 16:00 Uhr

Do: 07:00 - 12:30 Uhr; 14:00 - 18:00 Uhr

Kontakt zum Wahlamt

Auskunft zur Bundestagswahl in Nordkirchen geben im Wahlamt Sophia Lütke Aldenhövel oder Dennis Walter, Schloßstraße 4, (ehem. Apotheke), Tel. 02596 917 2021 oder per E-Mail an wahlen(@)nordkirchen.de

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt für die Bundestagswahl ist,

  • wer am Wahltag Deutsche/Deutscher ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  • seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in Wahlgebiet seine Wohnung (bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung) hat oder sich gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.

In besonders geregelten Fällen besteht das Wahlrecht nicht (gerichtliche Aberkennung des Wahlrechts). 

Es ist auch möglich, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen.

Wahlbenachrichtigungskarten

Die Wahlbenachrichtigungskarten werden ab dem 21.01.2025 zugestellt.

Jede/r Wahlberechtigte erhält nur eine Karte.

Wer bis Anfang Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend beim Wahlamt der Gemeinde Nordkirchen melden.

Wahllokale

Der Wahlbenachrichtigungskarte entnehmen Sie, in welchem der insgesamt 6 Wahllokale Sie wählen können.

Bezirk    

Wahllokal

Anschrift

001

Grundschule Nordkirchen

Mauritiusstraße 11, Ortsteil Nordkirchen

002

DRK-Kindergarten

Mühlenstraße 35, Ortsteil Nordkirchen

003

Sporthalle Neubau Gesamtschule

Am Gorbach 4, Ortsteil Nordkirchen

004

Grundschule in Südkirchen, Foyer

Hauptstraße 9, Ortsteil Südkirchen

005

Grundschule in Südkirchen, Sporthalle

Hauptstraße 9, Ortsteil Südkirchen

006

Dorfgemeinschaftshaus

Schulweg 5 a, Ortsteil Capelle


Hinzu kommen drei Briefwahllokale.

Sollten Sie nach dem 12.01.2025 nach Nordkirchen zuziehen oder innerhalb der Gemeinde umziehen, gibt Ihnen das Wahlamt weitere Auskunft, in welchem Wahlbezirk Sie wählen können.

Rechtsgrundlagen

Bundeswahlgesetz (BWahlG), Bundeswahlordnung (BWahlO).

Weitere Informationen

Wahlamt

Standort:
Gemeinde Nordkirchen, Schloßstraße 4, (ehem. Apotheke), 59394 Nordkirchen

Postanschrift:
Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen

Sophia Lütke Aldenhövel
Tel. 02596 917-2002
E-Mail schreiben

Dennis Walter
Tel. 02596 917-2001
E-Mail schreiben