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Grundstück (658qm) am Schlaunweg zum Verkauf

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat die Aufgabe des Spiel- und Freizeitplatzes am Schlaunweg in Nordkirchen beschlossen. Das Grundstück wurde anschließend planerisch von einem Spielplatz in ein Wohnbaugrundstück umgewidmet.

Ab sofort steht das Grundstück mit einer Größe von 658 Quadratmetern frei zur Vermarktung. Der Verkaufspreis liegt bei 190 Euro/qm.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. März 2026.

Das Grundstück ist ein Bestandteil des ehemaligen Kläranlagenstandortes und aufgrund dessen ist eventuell mit Betonfundamenten im Boden zu rechnen. Deren Beseitigung wird Aufgabe des Käufers/der Käuferin, bzw. ist dieses bei der Gebäudegründung zu beachten.

Weiter liegt auf dem Grundstück eine Hauptabwasserleitung, die zu erhalten ist und nicht überbaut werden darf. Durch eine Grunddienstbarkeit wird das Recht der Gemeinde auf Unterhaltung, Sanierung und evtl. Austausch der Leitung gesichert.


Weiter ist vertraglich von den Käufern zuzusichern, dass sie

a) den erworbenen Bauplatz innerhalb von 3 Jahren mit einem bezugsfertigen Wohnhaus entsprechend den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes zu bebauen (gesichert durch ein vertragliches Rückauflassungsrecht der Gemeinde)

und

b) in dem zu bauenden Haus mindestens 5 Jahre selbst wohnen werden (ansonsten wird eine Zusatzzahlung von 100,00 € je qm Grundstücksfläche fällig).

Zur konkreten Vergabe wird eine Reihung der eingehenden Grundstücksbewerbungen nach dem folgenden Punktesystem erstellt. Dabei werden Einzelbewerber und Paare gleichbehandelt, d.h., die jeweiligen Punkte werden für jede Bewerbung nur einmal vergeben.


23 20 20 605 Lageplan.pdf

23 20 20 605 Plan mit Vermaßungen.pdf

B-Plan, Lageplan.pdf

Fragebogen zur Grundstücksbewerbung.docx

1.

Bewerber, die in Nordkirchen wohnen oder die in der Vergangenheit mind. 2 Jahre in Nordkirchen gewohnt haben.

(Punktzahl wird nur einmal vergeben, nicht pro Person)

2 Punkte

2.

Jeder Bewerber erhält pro kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahre:

1 Punkt

3.

Beim Bau eines Effizienzhaus 40 (KfW 40)

1 Punkt

Bei gleicher Punktezahl findet ein Losverfahren statt.

Die Vergabe des Wohnbaugrundstückes an Bewerber, für die ein besonderes gemeindliches Interesse besteht, wird im Einzelfall ohne Prüfung der Rangfolge entschieden.

Die Vergabe von Grundstücken an Bauträger und Investoren kann erfolgen, wenn keine weiteren Bewerbungen von Familien oder Privatpersonen mehr vorliegen, die das Grundstück zur Eigennutzung erwerben möchten. Die Vergabe der Grundstücke an diese Familien/Privatpersonen hat Vorrang.

Sollten Sie weitere Fragen zum Verfahren oder den Verkaufsbedingungen haben, steht Ihnen

Herr Rainer Reismann

Ferdinand-Kortmann-Straße 2a

Zimmer 12

Tel.: 02596/917-3005

rainer.reismann(@)nordkirchen.de

gerne zur Verfügung.

Bei baurechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an

Herrn Daniel Schlecht

Ferdinand-Kortmann-Str. 2a

Zimmer 12

Tel.: 02596/917-3001

daniel.schlecht(@)nordkirchen.de