Wohnsitz ummelden in Nordkirchen | Anmeldung beim Bürgerbüro
Nach einem Umzug nach Nordkirchen oder innerhalb der Gemeinde müssen Sie Ihren Wohnsitz beim Bürgerbüro anmelden beziehungsweise ummelden. Die Ummeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Wohnsitzanmeldung, benötigten Unterlagen, Wohnungsgeberbestätigung und Terminvereinbarung.
FAQ zur An- und Ummeldung in Nordkirchen
Benötigt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
Je nach Wohnortwechsel kann auch eine Ummeldung des Fahrzeugs erforderlich sein.
Die Wohnsitzummeldung ist in der Regel gebührenfrei.