Personalausweis beantragen in Nordkirchen | Bürgerbüro & Termine
In Nordkirchen können Sie Ihren Personalausweis bequem im Bürgerbüro beantragen oder verlängern lassen. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Beantragung eines neuen Personalausweises – inklusive benötigter Unterlagen, Gebühren, Bearbeitungszeiten und Terminvereinbarung.
Ein gültiger Personalausweis ist für viele Behördengänge und Reisen innerhalb der Europäischen Union erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung mehrere Wochen dauern kann. Prüfen Sie daher rechtzeitig die Gültigkeit Ihres Ausweisdokuments.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Nordkirchen
- persönliches Erscheinen erforderlich
- ein Termin im Bürgerbüro ist nicht notwendig
Benötigte Unterlagen
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- bei Erstbeantragung ggf. Geburtsurkunde
Gebühren
Antragstellende Person ab 24 Jahren | 46 Euro (10 Jahre gültig) |
Antragstellende Person unter 24 Jahren | 27,60 Euro (6 Jahre gültig) |
Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige | Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro (höchstens 3 Monate gültig) |
Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes oder einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung | zusätzlich 13 Euro |
Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland | zusätzlich 30 Euro |
Antragstellung bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland | zusätzlich 43 Euro |
Erstmaliges Setzen der selbst gewählten, sechsstelligen PIN bei der Dokumentenaushändigung oder nach Vollendung des 16. Lebensjahres | gebührenfrei |
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Digitales Passbild |
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Dokumentenaushändigung: Postalischer Direktversand des Ausweisdokumentes und Übergabe an der Wohnungstür oder in der Postfiliale | zusätzlich 15 Euro |
Ändern der Anschrift bei Wohnortwechsel (Umzug) | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates | Festlegung durch jeweiligen Anbieter |
Gültigkeit des Dokuments | |
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Personen ab 24 Jahren | 10 Jahre |
Personen unter 24 Jahren | 6 Jahre |
vorläufiger Personalausweis | höchstens 3 Monate |
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis drei Wochen.