Einstellungen zu Cookies und Barrierefreiheit

Cookies

Auf dieser Webseite werden ausschließlich essentielle Daten in Cookies gespeichert, um wichtige Funktionen der Website zu ermöglichen. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Barrierefreiheit

Hier können Sie die Farbkontraste auf dieser Webseite erhöhen. Sie können diese Einstellungen jederzeit deaktivieren.
Zum Hauptinhalt springen Zum Footer springen

Personalausweis beantragen in Nordkirchen | Bürgerbüro & Termine

In Nordkirchen können Sie Ihren Personalausweis bequem im Bürgerbüro beantragen oder verlängern lassen. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Beantragung eines neuen Personalausweises – inklusive benötigter Unterlagen, Gebühren, Bearbeitungszeiten und Terminvereinbarung.

Ein gültiger Personalausweis ist für viele Behördengänge und Reisen innerhalb der Europäischen Union erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung mehrere Wochen dauern kann. Prüfen Sie daher rechtzeitig die Gültigkeit Ihres Ausweisdokuments.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Nordkirchen
  • persönliches Erscheinen erforderlich
  • ein Termin im Bürgerbüro ist nicht notwendig


Benötigte Unterlagen

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • bei Erstbeantragung ggf. Geburtsurkunde


Gebühren

Antragstellende Person ab 24 Jahren

46 Euro (10 Jahre gültig)

Antragstellende Person unter 24 Jahren

27,60 Euro (6 Jahre gültig)

Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige

Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich

Vorläufiger Personalausweis

10 Euro (höchstens 3 Monate gültig)

Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes oder einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung

zusätzlich 13 Euro

Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

zusätzlich 30 Euro

Antragstellung bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland

zusätzlich 43 Euro

Erstmaliges Setzen der selbst gewählten, sechsstelligen PIN bei der Dokumentenaushändigung oder nach Vollendung des 16. Lebensjahres

gebührenfrei

Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion

gebührenfrei

Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)

gebührenfrei

Digitales Passbild

  • in der Behörde:
    zusätzlich 6 Euro*) (PointID®-System der Bundesdruckerei GmbH)
    *) Wählt die Kommune einen anderen Hersteller für die Lichtbildtechnik, dürfen abweichende Preise gelten.
  • beim Fotodienstleister:
    siehe Preisangabe des Anbieters

Dokumentenaushändigung: Postalischer Direktversand des Ausweisdokumentes und Übergabe an der Wohnungstür oder in der Postfiliale

zusätzlich 15 Euro

Ändern der Anschrift bei Wohnortwechsel (Umzug)

gebührenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

gebührenfrei

Entsperren der Online-Ausweisfunktion

gebührenfrei

Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates

Festlegung durch jeweiligen Anbieter

Gültigkeit des Dokuments

Personen ab 24 Jahren

10 Jahre

Personen unter 24 Jahren

6 Jahre

vorläufiger Personalausweis

höchstens 3 Monate


Bearbeitungsdauer