Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der städtebaulichen Planung ist selbstverständlicher Bestandteil und Voraussetzung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist in den Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) zudem gesetzlich vorgeschrieben.

Dabei ist in diesen Verfahren die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Regel zweistufig angelegt. Die erste Stufe findet zu Beginn der Planungstätigkeit als sogenannte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Erst nach der Ausarbeitung eines konkreten und vom Rat beschlossenen Planentwurfes, schließt sich die zweite Stufe der Beteiligung, die öffentliche Auslegung, an.

Die öffentliche Auslegung bietet darüber hinaus umfassende Möglichkeiten, sich über den Inhalt des betreffenden Bauleitplanes zu informieren und dazu persönlich Stellung zu nehmen. Sie erhalten dabei die Gelegenheit, in einem Zeitraum von mindestens einem Monat alle Planunterlagen einzusehen und unmittelbar online Ihre Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Eine Übersicht der zur Beteiligung anstehenden Bauleitplanverfahren und den direkten Zugriff darauf finden Sie hier:

Bürgerbeteiligungen | Beteiligung NRW

Dort erhalten Sie außerdem Informationen, zu welchen anderen städtebaulichen Planungen aktuell eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.

Zuständige Stelle

Team 30 - Gemeindeentwicklung und Tiefbau
Ferdinand-Kortmann-Straße 2a
59394 Nordkirchen

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