Gemeinde Nordkirchen

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Neues Amtsblatt

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Nordkirchen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt der Gemeinde vollzogen.

Dies können z. B. Satzungen sein, die erst in Kraft treten können, wenn sie ordnungsgemäß bekanntgemacht worden sind.

Andere Beispiele sind Beteiligungen der Öffentlichkeit, Änderungen von Bebauungsplänen oder Bekanntmachungen zu Wahlen in der Gemeinde Nordkirchen.

 

Amtsblatt-Nr. 11/2021 vom 03.11.2021

26 - Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Rosenstraße-Nord“ im Ortsteil Nordkirchen

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Karim Laouari

Standort:
Gemeinde Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2a (Gebäude Reher), 59394 Nordkirchen

Postanschrift:
Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen

Tel.: 02596 917-154
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Jessica Hauck

Standort:
Gemeinde Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2a (Gebäude Reher), 59394 Nordkirchen

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Tel.: 02596 917-254
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