Gemeinde Nordkirchen

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Amtsblatt-Nr. 12/2024

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Nordkirchen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt der Gemeinde vollzogen.
Dies können z. B. Satzungen sein, die erst in Kraft treten können, wenn sie ordnungsgemäß bekannt gemacht worden sind.
Andere Beispiele sind Beteiligungen der Öffentlichkeit, Änderungen von Bebauungsplänen oder Bekanntmachungen zu Wahlen in der Gemeinde Nordkirchen.

 

Amtsblatt-Nr. 12/2024 vom 28.11.2024

34 - Bekanntmachung über die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl im Jahr 2025 

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Karim Laouari

Standort:
Gemeinde Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2a (Gebäude Reher), 59394 Nordkirchen

Postanschrift:
Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen

Tel.: 02596 917-9001
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Jessica Hauck

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Gemeinde Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2a (Gebäude Reher), 59394 Nordkirchen

Postanschrift:
Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen

Tel.: 02596 917-9002
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