Amtsblatt-Nr. 12/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Nordkirchen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt der Gemeinde vollzogen.
Dies können z. B. Satzungen sein, die erst in Kraft treten können, wenn sie ordnungsgemäß bekannt gemacht worden sind.
Andere Beispiele sind Beteiligungen der Öffentlichkeit, Änderungen von Bebauungsplänen oder Bekanntmachungen zu Wahlen in der Gemeinde Nordkirchen.
Amtsblatt-Nr. 12/2024 vom 28.11.2024
34 - Bekanntmachung über die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl im Jahr 2025
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Karim Laouari
Standort:
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Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen
Tel.: 02596 917-9001
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jessica Hauck
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Gemeinde Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2a (Gebäude Reher), 59394 Nordkirchen
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Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen
Tel.: 02596 917-9002
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