Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Nordkirchen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt der Gemeinde vollzogen.
Dies können z. B. Satzungen sein, die erst in Kraft treten können, wenn sie ordnungsgemäß bekannt gemacht worden sind.
Andere Beispiele sind Beteiligungen der Öffentlichkeit, Änderungen von Bebauungsplänen oder Bekanntmachungen zu Wahlen in der Gemeinde Nordkirchen.
Amtsblatt-Nr. 03/2024 vom 13.03.2024
08 - Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Thüsingstraße“ im Ortsteil Südkirchen
09 - Bekanntmachung der Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Nordkirchen
10 - Bekanntmachung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Nordkirchen vom 07.03.2024
11 - Bekanntmachung der Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaften Altendorf, Berger und Piekenbrock
12 - Bekanntmachung der Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Südkirchen
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