Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Nordkirchen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt der Gemeinde vollzogen.
Dies können z. B. Satzungen sein, die erst in Kraft treten können, wenn sie ordnungsgemäß bekannt gemacht worden sind.
Andere Beispiele sind Beteiligungen der Öffentlichkeit, Änderungen von Bebauungsplänen oder Bekanntmachungen zu Wahlen in der Gemeinde Nordkirchen.
Amtsblatt-Nr. 04/2024 vom 08.04.2024
13 - Einladung zur außerordentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft
14 - Haushaltssatzung der Gemeinde Nordkirchen für das Haushaltsjahr 2024
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