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Gemeinde Nordkirchen (Druckversion)

Aktuelle Meldungen

Neue Regeln für Kinderpässe

Seit Januar 2024 können in Deutschland keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Auch eine Verlängerung oder Aktualisierung ist seit Jahresanfang nicht mehr möglich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten aber ihre Gültigkeit bis zu ihrer Ablauffrist.
 
Eltern können für ihr Kind stattdessen einen Personalausweis oder einen elektronischen Reisepass beantragen. Die Ausstellung dieser Pässe benötigt allerdings drei bis vier Wochen Zeit – sie können nicht mehr sofort ausgestellt werden. Darauf weist das Team Bürgerservice der Gemeinde Nordkirchen hin. Ein entsprechendes Ausweisdokument für die Kinder sollte also frühzeitig vor einem geplanten Urlaub beantragt werden. Sonst kann nur noch ein vorläufiger Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden, der unter Umständen nicht von allen Ländern anerkannt wird.
 
Personalausweise und elektronische Reisepässe können im Bürgerbüro an der Schloßstraße 4 (ehemalige Apotheke), Montag bis Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30, Montag und Dienstag von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 7 bis 12.30 und von 14 bis 17 Uhr beantragt werden.
 
Mit der Abschaffung des Kinderreisepasses wollte der Gesetzgeber eine weltweite Gültigkeit der Ausweise erreichen.

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