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Gemeinde Nordkirchen (Druckversion)

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Wichtige Regeln für Hundebsitzer

Wer einen Hund hält, der muss zwangsläufig auch mit ihm Gassi gehen. Gerade die Park- und Grünanlagen in Nordkirchen laden zu ausgedehnten Spaziergängen mit dem tierischen Freund ein. Doch dabei gilt es, ein paar grundsätzliche Regeln zu beachten, damit der öffentliche Raum in Nordkirchen weiterhin von allen genossen werden kann. Deshalb hat die Gemeinde Nordkirchen einige Regeln zusammengefasst, was Besitzerinnen und Besitzer von Hunden beim Gassigehen mit ihrem Hund beachten müssen:

1. Halten Sie den Hund an einer geeigneten Leine
Auch wenn es verlockend ist, den Hund im Schlosspark oder auf anderen Wegen im öffentlichen Raum frei herumlaufen zu lassen, gilt für alle Hunderassen innerorts und in Parkanlagen die Leinenpflicht. Halten Sie Ihren Hund daher an einer Leine, von der er sich nicht losreißen kann, damit es nicht zu unerwünschten Vorfällen mit anderen Bürgerinnen und Bürgern kommt.

2. Beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes
Gerade aufgrund nicht beseitigter Hinterlassenschaften von Hunden sind in letzter Zeit vermehrt Beschwerden bei der Gemeinde eingegangen. Achten Sie daher darauf, dass Sie Hundekot oder sonstige Verschmutzungen, die Ihr Hund hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen, sodass dieser für andere Bürger keine Belästigung darstellen. Kotbeutel hierfür erhalten Sie kostenfrei beim Bürgerbüro der Gemeinde.

3. Führen Sie die Hundesteuermarke mit sich
Was von vielen schnell vergessen wird: Denken Sie daran, die Hundesteuermarke immer bei sich zu führen, sobald Sie Ihr Privatgrundstück verlassen und den öffentlichen Raum betreten. Dies schreibt die Hundesteuersatzung der Gemeinde Nordkirchen vor.
Wer sich an diese Regeln hält, kann guten Gewissens in Nordkirchen mit seinem Hund Gassi gehen und trägt dazu bei, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Parkanlagen und Wege in Nordkirchen, Südkirchen und Capelle uneingeschränkt nutzen können.  

Foto: Adobe Stock

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