18.03.2020. Gem. §§ 16 Abs. 1 Satz 1, 28 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz-IfSG) ergeht zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 Virus-Infektionen eine weitere Allgemeinverfügung. Diese wurde im Amtsblatt der Gemeinde Nordkirchen veröffentlicht.