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Neue Mietspiegel

Zum 01. Dezember 2022 treten die neuen Mietspiegel in Kraft, die durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Coesfeld, im Auftrag der einzelnen Städte und Gemeinden, erstellt wurden. Neben den Kommunen stimmten auch die Interessenvertreter der Mieter- und Vermieterverbände den Mietspiegeln zu. Die Mietspiegel für die Stadt Coesfeld sowie die Gemeinden Ascheberg, Havixbeck, Nottuln, Nordkirchen, Rosendahl und Senden wurden mittels Verbraucherpreisindex um +15,8 Prozent fortgeschrieben. Für die Städte Billerbeck, Dülmen, Lüdinghausen und Olfen erfolgte eine Neuaufstellung der Mietspiegel. Die Mietspiegel haben eine Gültigkeit von 2 Jahren.

Für die Neuaufstellung wurden in den letzten Monaten etwa 7.600 Fragebögen an die Vermieter versendet, von denen mehr als 70 Prozent beantwortet wurden. Insgesamt konnten somit 3.548 Mietinformationen zusammengetragen werden. „Wir sind mit der Rücklaufquote überaus zufrieden. Mit der Mietrechtsreform besteht nunmehr auch eine rechtliche Verpflichtung der Mieter- und Vermieter uns entsprechende Angaben zur Wohnung zur machen. Das fördert die Qualität der Mietspiegel außerordentlich.“ erklärt Sebastian Schnute, Geschäftsführer der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Der gesamte Datenbestand wurde anschließend nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen statistisch ausgewertet.

Aus der Auswertung zur Neuaufstellung der Mietspiegel resultiert insgesamt, dass die Mieten zwischen 11 und 20 Prozent, durchschnittlich um 16 Prozent, angestiegen sind. Differenzierter stellt sich das in den einzelnen betroffenen Städten und Gemeinden dar. Bei einer Wohnung mit rd. 80 m² und einem Baujahr zwischen 2011 und 2021 beträgt die durchschnittliche Miete in Billerbeck rd. 7,75 €/m², in Dülmen rd. 8,90 €/m², in Lüdinghausen rd. 8,60 €/m² sowie in Olfen 7,70 €/m² Wohnfläche.

Auch die Wohnwertmerkmale wie Größe, Lage, Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung wurden im Rahmen dieser Auswertung untersucht. So gelten die Tabellenwerte für Wohnungen in Zwei- und Mehrfamilienhäusern, in Wohn- und Geschäftshäusern sowie in Einliegerwohnungen; frei stehende Einfamilienhäuser begründen zum Beispiel einen Zuschlag von 10 Prozent, gehobene Ausstattungen ebenfalls von 10 Prozent. Bei einer sehr einfachen Ausstattung sind 13 Prozent in Abzug zu bringen. Wohnungen, die in den letzten Jahren überwiegend modernisiert wurden, erhalten wiederum einen Zuschlag auf den Mietwert von neun Prozent. Gute Lagen werden mit einem Zuschlag von zwei Prozent berücksichtigt, eher
mäßige Lagen sowie Wohnlagen im Außenbereich werden mit Abschlägen von fünf bzw. sieben Prozent versehen. Auch unterschiedliche Ortslagen finden Berücksichtigung.

Detaillierte Informationen sind in den jeweiligen Mietspiegel enthalten – diese sind u. a. in den örtlichen Bürgerbüros der Städte und Gemeinden zu erhalten. Ab dem 01. Dezember 2022 werden die Mietspiegel auch auf der Internetpräsenz des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Coesfeld unter http://gutachterausschuss.kreis-coesfeld.de/produkte/mietspiegel veröffentlicht.

Weitere Informationen

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Karim Laouari

Standort:
Gemeinde Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2a (Gebäude Reher), 59394 Nordkirchen

Postanschrift:
Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen

Tel.: 02596 917-154
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Jessica Hauck

Standort:
Gemeinde Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2a (Gebäude Reher), 59394 Nordkirchen

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Tel.: 02596 917-254
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