Gemeinde Nordkirchen

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Neue OGS-Beitragssatzung ab 01.08.2023

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat am 03.11.2022 eine neue Beitragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern im Offenen Ganztag der Grundschulen der Gemeinde Nordkirchen (OGS) zum 01.08.2023 beschlossen.
 
Eine wesentliche Änderung stellt die von 7 auf nun 34 Stufen ausdifferenzierte Beitragstabelle dar.
 
Darüber hinaus enthält die neue Satzung erstmalig eine systemübergreifende Geschwister-Ermäßigung für Familien mit einem voll zahlenden Kind in einer Kindertagesstätte oder OGS.
 
Weiter zur Beitragssatzung OGS ab 01.08.2023 inklusive Anlagen (PDF)
 
 
Sie haben Fragen?
 
Elternbeiträge:
Gemeinde Nordkirchen,
Heike Syska, Tel. 02596 917-132,
heike.syska(@)nordkirchen.de
 
Betreuungsangebot/Anmeldung:
Jugendhilfe Werne, Tel. 02389 5270-0,
https://www.jugendhilfe-werne.de/angebote-in-schulen/
 
 
 
Beiträge OGS ab 01.08.2023:
 
 

 
  Einkommen Beitrag

1     

bis 24.000 €

0 €

2     

bis 26.000 €

25 €

3     

bis 28.000 €

30 €

4     

bis 30.000 €

35 €

5     

bis 32.000 €

40 €

6     

bis 34.000 €

45 €

7     

bis 36.000 €

50 €

8     

bis 38.000 €

55 €

9     

bis 40.000 €

60 €

10     

bis 42.000 €

65 €

11     

bis 44.000 €

70 €

12     

bis 46.000 €

75 €

13     

bis 48.000 €

80 €

14     

bis 50.000 €

85 €

15     

bis 52.000 €

90 €

16     

bis 54.000 €

95 €

17     

bis 56.000 €

100 €

18     

bis 58.000 €

105 €

19     

bis 60.000 €

110 €

20     

bis 62.000 €

115 €

21     

bis 64.000 €

120 €

22     

bis 66.000 €

125 €

23     

bis 68.000 €

130 €

24     

bis 70.000 €

135 €

25     

bis 72.000 €

140 €

26     

bis 74.000 €

145 €

27     

bis 76.000 €

150 €

28     

bis 78.000 €

155 €

29     

bis 80.000 €

160 €

30     

bis 85.000 €

170 €

31     

bis 90.000 €

175 €

32     

bis 100.000 €

180 €

33     

bis 120.000 €

190 €

34     

über 120.000 €

200 €

 
Ohne Vorlage von Einkommensnachweisen wird grundsätzlich der jeweilige Höchstbeitrag fällig.
 
Die Elternbeiträge werden jährlich analog zur Elternbeitragssatzung des Kreises Coesfeld für die Kindertageseinrichtungen angepasst. Dies bedeutet, dass eine Anpassung jährlich zum 01.08. entsprechend der Regelung des Kinderbildungsgesetzes zur Erhöhung der Kindpauschalen stattfindet. Änderungen des Steigerungsfaktors bei den Kindpauschalen finden bei der Erhöhung der Elternbeiträge entsprechende Anwendung.

Weitere Informationen

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Karim Laouari

Standort:
Gemeinde Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2a (Gebäude Reher), 59394 Nordkirchen

Postanschrift:
Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen

Tel.: 02596 917-154
E-Mail schreiben

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Jessica Hauck

Standort:
Gemeinde Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2a (Gebäude Reher), 59394 Nordkirchen

Postanschrift:
Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen

Tel.: 02596 917-254
E-Mail schreiben