Nordkirchen ganz nah

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Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Nordkirchen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt der Gemeinde vollzogen.
Dies können z. B. Satzungen sein, die erst in Kraft treten können, wenn sie ordnungsgemäß bekannt gemacht worden sind.
Andere Beispiele sind Beteiligungen der Öffentlichkeit, Änderungen von Bebauungsplänen oder Bekanntmachungen zu Wahlen in der Gemeinde Nordkirchen.
Amtsblatt-Nr. 09/2022 vom 08.09.2022
30 - Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dorfpark Capelle“
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Karim Laouari
Bohlenstraße 2
59394 Nordkirchen
Tel.: 02596 917-154
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