Gemeinde Nordkirchen

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Neues Amtsblatt

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Nordkirchen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt der Gemeinde vollzogen.
Dies können z. B. Satzungen sein, die erst in Kraft treten können, wenn sie ordnungsgemäß bekanntgemacht worden sind.
Andere Beispiele sind Beteiligungen der Öffentlichkeit, Änderungen von Bebauungsplänen oder Bekanntmachungen zu Wahlen in der Gemeinde Nordkirchen.

 
Amtsblatt-Nr. 12/2022 vom 22.12.2022

44 - Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Düsterkammer“ im Ortsteil Nordkirchen
 
45 - Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Nordkirchen
 

Weitere Informationen

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


Karim Laouari
Bohlenstraße 2
59394 Nordkirchen
Tel.: 02596 917-154
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