Nordkirchen ganz nah

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Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Nordkirchen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt der Gemeinde vollzogen.
Dies können z. B. Satzungen sein, die erst in Kraft treten können, wenn sie ordnungsgemäß bekanntgemacht worden sind.
Andere Beispiele sind Beteiligungen der Öffentlichkeit, Änderungen von Bebauungsplänen oder Bekanntmachungen zu Wahlen in der Gemeinde Nordkirchen.
Karim Laouari
Bohlenstraße 2
59394 Nordkirchen
Tel.: 02596 917-154
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