Gemeinde Nordkirchen

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Pläne für Hotelquartier nehmen nächste Hürde

Das an der Straße Am Gorbach und der Schloßstraße geplante Hotelquartier hat am Dienstag (15. November) eine wichtige Hürde genommen. In seiner Sitzung hat der Rat der Gemeinde Nordkirchen mehrheitlich dafür gestimmt, das Planverfahren fortzusetzen und die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans öffentlich auszulegen.

Der Entscheidung im Rat ging die sogenannte frühzeitige Beteiligung voraus, bei der sich sowohl Träger öffentlicher Belange als auch Bürger*innen zu den Plänen äußern konnten. Zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken bezog die Verwaltung anschließend umfangreich schriftlich Stellung.

Ein Teil der Anmerkungen und der anschließenden Diskussionen in den politischen Gremien drehten sich dabei um die Frage, ob das Hotelquartier das Schloss Nordkirchen und dessen historische Parkanlage als bedeutende Denkmäler beeinträchtigt. Vor allem das Denkmalamt des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) hat diese Bedenken bereits seit einigen Jahren immer wieder geäußert. Infolgedessen hatten die Projektplaner das Areal so umgestaltet, dass kein architektonischer Anknüpfungspunkt an das Schloss und seine Sichtachsen mehr besteht.

„Wir haben die Anmerkungen zu dem Projekt schon immer ernst genommen und gemeinsam mit den Projektplanern die Pläne entsprechend angepasst“, erklärt Bürgermeister Dietmar Bergmann. „Darüber hinaus gibt es durch den Wald zwischen Schloss und Hotelquartier und der Schloßstraße keine direkte Sichtverbindung“, argumentiert Bergmann weiter. Die Gemeinde habe sich intensiv mit den Ausführungen des LWL beschäftigt, sei aber zu dem Schluss gekommen, dass keine Beeinträchtigung des Schlosses durch dieses für die Gemeindeentwicklung bedeutenden Projekts erkennbar sei.

Bei fünf Gegenstimmen folgte der Gemeinderat schließlich dem Vorschlag der Verwaltung, das Verfahren fortzusetzen.

Auf dem Areal sind neben einem Hotel auch ein Erweiterungsgebäude für die Johann-Conrad-Schlaun-Schule, ein neues Hallenbad, ein Gesundheitszentrum sowie Mehrgenerationen-Service-Wohnungen geplant.
Das Verfahren, in dessen Zuge der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan „Hotelquartier“ geändert werden, kann nun also weitergehen. Die Verwaltung bereitet jetzt den nächsten Schritt vor: die öffentliche Auslegung der Planunterlagen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Abschließend muss dann noch einmal abschließend der Rat über die Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans entscheiden, um Baurecht für das geplante Hotelquartier zu schaffen. Die Flächennutzungsplanänderung wird im Anschluss der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorgelegt.

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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