Wahlen in der Gemeinde Nordkirchen
Hier finden Sie Informationen zu Wahlen in der Gemeinde Nordkirchen.
Nächste Wahltermine
Im Frühjahr 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Nähere Infos folgen in kürze.
Wahlen, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Für jede Wahl benötigen wir Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese bilden zusammen mit den Beisitzern und den Wahlvorstehern den Wahlvorstand. Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden von der Gemeinde berufen.
Die Wahlvorstände bestehen für jedes Wahllokal aus:
- Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherin
- Stellvertretender Wahlvorsteherin oder stellvertretenden Wahlvorsteher
- Beisitzer
Sie müssen wahlberechtigt sein und haben folgende Aufgaben:
- für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sorgen
- Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
- Ausgabe der Stimmzettel
- Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
- Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
Für die tatkräftige Unterstützung erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich gerne bei Sophia Lütke Aldenhövel oder Dennis Walter.
Rechtsgrundlagen
Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen, Landeswahlgesetz (LWahlG), Landeswahlordnung (LWahlO)
Wahlamt
Standort:
Gemeinde Nordkirchen, Schloßstraße 4, (ehem. Apotheke), 59394 Nordkirchen
Postanschrift:
Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen
Sophia Lütke Aldenhövel
Tel. 02596 917-130
E-Mail schreiben
Dennis Walter
Tel. 02596 917-131
E-Mail schreiben