Nordkirchen ganz nah

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Hier finden Sie Informationen zu Wahlen in der Gemeinde Nordkirchen.
Im Frühjahr 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Nähere Infos folgen in kürze.
Für jede Wahl benötigen wir Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese bilden zusammen mit den Beisitzern und den Wahlvorstehern den Wahlvorstand. Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden von der Gemeinde berufen.
Die Wahlvorstände bestehen für jedes Wahllokal aus:
Sie müssen wahlberechtigt sein und haben folgende Aufgaben:
Für die tatkräftige Unterstützung erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich gerne bei Sophia Lütke Aldenhövel oder Dennis Walter.
Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen, Landeswahlgesetz (LWahlG), Landeswahlordnung (LWahlO)
Standort:
Gemeinde Nordkirchen, Schloßstraße 4, (ehem. Apotheke), 59394 Nordkirchen
Postanschrift:
Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen
Sophia Lütke Aldenhövel
Tel. 02596 917-130
E-Mail schreiben
Dennis Walter
Tel. 02596 917-131
E-Mail schreiben