Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Nordkirchen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt der Gemeinde vollzogen.
Dies können z. B. Satzungen sein, die erst in Kraft treten können, wenn sie ordnungsgemäß bekannt gemacht worden sind.
Andere Beispiele sind Beteiligungen der Öffentlichkeit, Änderungen von Bebauungsplänen oder Bekanntmachungen zu Wahlen in der Gemeinde Nordkirchen.
Amtsblatt-Nr. 02/2024
04 - Benachrichtigung über öffentliche Zustellungen
05 - Benachrichtigung über öffentliche Zustellungen
06 - Bekanntmachung der Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Capelle
07 - Bekanntmachung von Grundbuchangelegenheiten des Amtsgerichts Lüdinghausen
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